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    EU Green Claims Richtlinie 2024/825 – Alle wichtigen Fakten

    Was Unternehmen zur neuen EU-Verordnung über Umweltaussagen wissen müssen

    Was ist die Empowering Consumers Directive (EmpCo, EU-Richtlinie 2024/825)?

    Die Empowering Consumers Directive (kurz: EmpCo, offiziell EU-Richtlinie 2024/825) ist eine europäische Richtlinie, die ab September 2026 unbelegte und irreführende Umweltaussagen in der Produktwerbung verbietet. Sie setzt neue Standards für Nachhaltigkeitskommunikation.

    Ziel: Verbraucher:innen ermöglichen, fundierte Kaufentscheidungen auf Basis wahrheitsgemäßer Umweltinformationen zu treffen.

    Zeitplan & Fristen

    März 2024

    Verabschiedung durch EU-Parlament

    27. März 2026

    Umsetzungsfrist in nationales Recht

    27. September 2026

    Anwendungsbeginn der Vorschriften

    Durchsetzung & Konsequenzen

    Wettbewerber & Verbände

    Abmahnungen durch Wettbewerber oder Organisationen wie die Deutsche Umwelthilfe (Zivilrecht – der Hauptweg)

    Marktüberwachungsbehörden

    Landesbehörden können Bußgelder verhängen und Produktverkäufe stoppen

    Zivilgerichte

    Ordnungsmittel bei Verstößen gegen Unterlassungserklärungen – bis zu 250.000 € je Verstoß

    Bis zu 10% Jahresumsatz

    Maximale Geldstrafe bei schweren Verstößen nach EmpCo

    Hauptanforderungen der Richtlinie

    Nachweis-Pflicht

    Alle Green Claims müssen durch wissenschaftliche Studien, Zertifikate oder Life Cycle Assessments (LCA) belegt werden

    Verbot vager Aussagen

    Begriffe wie "umweltfreundlich", "grün", "nachhaltig" ohne konkrete Belege sind nicht mehr zulässig

    Unabhängige Prüfung

    Umweltaussagen müssen von unabhängigen Dritten verifiziert werden, bevor sie kommuniziert werden dürfen

    Vergleichbarkeit

    Vergleichende Aussagen müssen sich auf gleiche Produkt-Kategorien beziehen und wissenschaftlich fundiert sein

    CO2-Neutralität

    "Klimaneutral"-Claims nur zulässig mit vollständiger Offenlegung der Kompensations-Maßnahmen und deren Qualität

    Transparenz

    Verbraucher:innen müssen einfachen Zugang zu allen Nachweisen und Berechnungsmethoden erhalten

    Do's & Don'ts – EmpCo auf einen Blick

    Die wichtigsten Regeln für Ihre Nachhaltigkeitskommunikation gemäß der Empowering Consumers Directive (EU 2024/825).

    Don'ts – Vermeiden

    • «Wir sind klimaneutral» – ohne Offenlegung der Berechnungsmethode und Kompensationsmaßnahmen
    • «Umweltfreundliches Produkt» – vage Gesamtaussage ohne konkreten Bezug
    • «100% nachhaltig» – absolute Aussage ohne wissenschaftliche Grundlage
    • «Grüner als die Konkurrenz» – unzulässiger Vergleich ohne standardisierte Methodik
    • Eigene Umwelt-Labels ohne unabhängige Prüfung verwenden
    • Kompensation = Vermeidung gleichsetzen – Offset-Projekte als gleichwertig mit tatsächlicher Emissionsreduktion darstellen

    Do's – So geht's richtig

    • «CO₂-Emissionen um 30% reduziert (Scope 1+2, Basisjahr 2020, nach GHG Protocol)»
    • «Verpackung aus 65% recyceltem PET (TÜV-geprüft)»
    • «Cradle-to-Cradle Gold» – anerkanntes Drittanbieter-Siegel
    • «Wir investieren in Aufforstungsprojekte (Gold Standard)» – klar als Investition, nicht als Neutralität kommuniziert
    • Nachweise und Berechnungen öffentlich zugänglich verlinken
    • Regelmäßige Vorabprüfung aller neuen Claims vor Veröffentlichung

    Kompensation & Umweltinvestitionen

    Kompensationsmaßnahmen (z. B. CO₂-Offsetting) sind nach der EmpCo nicht als gleichwertig mit tatsächlicher Emissionsvermeidung zu betrachten. Claims wie «klimaneutral durch Kompensation» werden künftig nicht mehr zulässig sein.

    Aber: Unternehmen dürfen weiterhin aktiv für ihre Investitionen in Umweltinitiativen werben – unter Einhaltung der Transparenzpflichten. Der Unterschied liegt in der Formulierung:

    Nicht zulässig

    «Unser Produkt ist klimaneutral» (durch Kompensation)

    Zulässig

    «Wir investieren jährlich 50.000 € in Gold-Standard-Klimaschutzprojekte»

    So bereiten Sie sich vor

    1

    Bestandsaufnahme

    Inventarisiere alle aktuellen Green Claims auf Website, Verpackung, Social Media und Werbematerialien

    2

    Nachweis-Check

    Prüfe für jeden Claim, ob ausreichende wissenschaftliche Belege, Zertifikate oder LCAs vorhanden sind

    3

    Risiko-Claims eliminieren

    Entferne oder präzisiere vage Aussagen wie "nachhaltig" ohne konkreten Beleg

    4

    Prozesse etablieren

    Implementiere Freigabe-Workflows, damit neue Claims vor Veröffentlichung geprüft werden

    5

    Monitoring aufsetzen

    Überwache kontinuierlich alle Kommunikationskanäle auf neue oder veraltete Claims

    Mit VERDAI an EU 2024/825 orientiert

    Automatische Einordnung, Nachweis-Management und kontinuierliches Monitoring für alle Ihre Green Claims – als unabhängige Orientierungshilfe

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