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    EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 – das Wichtigste für Unternehmen

    Was die geltende EU-Richtlinie zu Umweltaussagen und ihrer Anwendung ab September 2026 bedeutet

    Was ist die Empowering Consumers Directive (EmpCo, EU-Richtlinie 2024/825)?

    Die Empowering Consumers Directive (EmpCo, EU-Richtlinie 2024/825) stärkt den Verbraucherschutz gegen irreführende Umweltwerbung. Sie wurde im März 2024 verabschiedet; ihre Vorschriften sind ab dem 27. September 2026 anzuwenden. Sie ist nicht mit dem separaten Vorschlag für eine Green Claims Directive gleichzusetzen.

    Ziel: Verbraucher:innen ermöglichen, fundierte Kaufentscheidungen auf Basis wahrheitsgemäßer Umweltinformationen zu treffen.

    Zeitplan & Fristen

    März 2024

    Verabschiedung durch EU-Parlament

    27. März 2026

    Umsetzungsfrist in nationales Recht

    27. September 2026

    Anwendungsbeginn der Vorschriften

    Durchsetzung & Konsequenzen

    Wettbewerber & Verbände

    Abmahnungen durch Wettbewerber oder Organisationen wie die Deutsche Umwelthilfe (Zivilrecht – der Hauptweg)

    Marktüberwachungsbehörden

    Landesbehörden können Bußgelder verhängen und Produktverkäufe stoppen

    Zivilgerichte

    Ordnungsmittel bei Verstößen gegen Unterlassungserklärungen – bis zu 250.000 € je Verstoß

    Bis zu 10% Jahresumsatz

    Maximale Geldstrafe bei schweren Verstößen nach EmpCo

    Hauptanforderungen der Richtlinie

    Nachweis-Pflicht

    Konkrete Umweltaussagen brauchen einen klaren Bezug und geeignete, überprüfbare Nachweise.

    Verbot vager Aussagen

    Allgemeine Umweltaussagen ohne anerkannte hervorragende Umweltleistung sind nach EmpCo ab 27. September 2026 unzulässig.

    Nachhaltigkeitssiegel

    EmpCo verlangt nicht für jede Umweltaussage eine Vorabprüfung durch unabhängige Dritte. Nachhaltigkeitssiegel müssen auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlichen Stellen festgesetzt sein.

    Vergleichbarkeit

    Vergleichende Aussagen müssen sich auf gleiche Produkt-Kategorien beziehen und wissenschaftlich fundiert sein

    CO2-Neutralität

    Aussagen, ein Produkt habe aufgrund von Treibhausgas-Kompensation eine neutrale, verringerte oder positive Umweltwirkung, sind nach EmpCo untersagt.

    Transparenz

    Verbraucher:innen müssen einfachen Zugang zu allen Nachweisen und Berechnungsmethoden erhalten

    Do's & Don'ts – EmpCo auf einen Blick

    Die wichtigsten Regeln für Ihre Nachhaltigkeitskommunikation gemäß der Empowering Consumers Directive (EU 2024/825).

    Don'ts – Vermeiden

    • ✗ «Unser Produkt ist klimaneutral durch Kompensation» – Neutralitätsaussagen über Produkte auf Basis von Treibhausgas-Kompensation sind untersagt.
    • ✗ «Umweltfreundliches Produkt» – vage Gesamtaussage ohne konkreten Bezug
    • ✗ «100% nachhaltig» – absolute Aussage ohne wissenschaftliche Grundlage
    • ✗ «Grüner als die Konkurrenz» – unzulässiger Vergleich ohne standardisierte Methodik
    • ✗ Nachhaltigkeitssiegel ohne Zertifizierungssystem oder Festsetzung durch eine staatliche Stelle verwenden
    • ✗ Kompensation = Vermeidung gleichsetzen – Offset-Projekte als gleichwertig mit tatsächlicher Emissionsreduktion darstellen

    Do's – So geht's richtig

    • ✓ «CO₂-Emissionen um 30% reduziert (Scope 1+2, Basisjahr 2020, nach GHG Protocol)»
    • ✓ «Verpackung aus 65% recyceltem PET (TÜV-geprüft)»
    • ✓ «Cradle-to-Cradle Gold» – anerkanntes Drittanbieter-Siegel
    • ✓ «Wir investieren in Aufforstungsprojekte (Gold Standard)» – klar als Investition, nicht als Neutralität kommuniziert
    • ✓ Nachweise und Berechnungen öffentlich zugänglich verlinken
    • ✓ Regelmäßige Vorabprüfung aller neuen Claims vor Veröffentlichung

    Kompensation & Umweltinvestitionen

    Kompensationsmaßnahmen (z. B. CO₂-Offsetting) sind nach der EmpCo nicht als gleichwertig mit tatsächlicher Emissionsvermeidung zu betrachten. Claims wie «klimaneutral durch Kompensation» werden künftig nicht mehr zulässig sein.

    Unternehmen können konkrete Umweltinvestitionen beschreiben, ohne damit eine klimaneutrale Wirkung des Produkts zu behaupten. Prüfe die Aussage und ihre Belege im Einzelfall:

    Nicht zulässig

    «Unser Produkt ist klimaneutral» (durch Kompensation)

    Konkrete Information

    «Wir investieren jährlich 50.000 € in Gold-Standard-Klimaschutzprojekte»

    So bereiten Sie sich vor

    1

    Bestandsaufnahme

    Inventarisiere alle aktuellen Green Claims auf Website, Verpackung, Social Media und Werbematerialien

    2

    Nachweis-Check

    Prüfe für jeden Claim, ob ausreichende wissenschaftliche Belege, Zertifikate oder LCAs vorhanden sind

    3

    Risiko-Claims eliminieren

    Entferne oder präzisiere vage Aussagen wie "nachhaltig" ohne konkreten Beleg

    4

    Prozesse etablieren

    Implementiere Freigabe-Workflows, damit neue Claims vor Veröffentlichung geprüft werden

    5

    Monitoring aufsetzen

    Überwache kontinuierlich alle Kommunikationskanäle auf neue oder veraltete Claims

    EmpCo und Umweltwerbung: was sich ändert

    Die EmpCo ändert die EU-Verbraucherschutzregeln; die Anwendung erfolgt über das jeweilige nationale Recht. In Deutschland ist das UWG relevant.

    Allgemeine Umweltaussagen

    Allgemeine Umweltaussagen wie „nachhaltig“ erfordern eine anerkannte hervorragende Umweltleistung, die für die Aussage relevant ist.

    Neutralitätsaussagen

    Aussagen, ein Produkt sei durch Kompensation klimaneutral oder habe neutrale Klimawirkung, sind unzulässig.

    Vergleichende Aussagen

    „Umweltfreundlicher als …“ oder „besser für das Klima“ verlangt belastbare, überprüfbare und vergleichbare Daten.

    Maßgeblich ist die Umsetzung im jeweiligen Mitgliedstaat. Diese Seite bietet Orientierung, keine Rechtsberatung.

    Häufige Fragen zur EmpCo-Richtlinie

    Ab wann gilt die EmpCo-Richtlinie?

    Die Mitgliedstaaten mussten die Richtlinie bis zum 27. März 2026 in nationales Recht umsetzen; die Vorschriften sind ab dem 27. September 2026 anzuwenden.

    Welche allgemeinen Umweltaussagen sind verboten?

    Allgemeine Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“ sind ohne anerkannte hervorragende Umweltleistung, die für die Aussage relevant ist, untersagt. Konkrete Aussagen brauchen einen klaren Bezug und passende Nachweise.

    Ist „klimaneutral“ noch erlaubt?

    Aussagen, ein Produkt habe aufgrund von Treibhausgas-Kompensation eine neutrale, verringerte oder positive Umweltwirkung, sind nach EmpCo untersagt.

    Gilt die Richtlinie auch für Unternehmen außerhalb der EU?

    Ja, wenn Sie in der EU handeln. Maßgeblich ist der Markt, auf dem die Werbung erscheint.

    Welche Nachweise brauchen wir?

    Belegen Sie jede Aussage mit einer Quelle: Zertifikat, Messwert, Vertrag oder Bericht. Dokumentieren Sie Gültigkeit und Verantwortlichkeit.

    Mit VERDAI an EU 2024/825 orientiert

    Automatische Einordnung, Nachweis-Management und kontinuierliches Monitoring für alle Ihre Green Claims – als unabhängige Orientierungshilfe

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