Was Unternehmen zur neuen EU-Verordnung über Umweltaussagen wissen müssen
Die Empowering Consumers Directive (kurz: EmpCo, offiziell EU-Richtlinie 2024/825) ist eine europäische Richtlinie, die ab September 2026 unbelegte und irreführende Umweltaussagen in der Produktwerbung verbietet. Sie setzt neue Standards für Nachhaltigkeitskommunikation.
Ziel: Verbraucher:innen ermöglichen, fundierte Kaufentscheidungen auf Basis wahrheitsgemäßer Umweltinformationen zu treffen.
März 2024
Verabschiedung durch EU-Parlament
27. März 2026
Umsetzungsfrist in nationales Recht
27. September 2026
Anwendungsbeginn der Vorschriften
Wettbewerber & Verbände
Abmahnungen durch Wettbewerber oder Organisationen wie die Deutsche Umwelthilfe (Zivilrecht – der Hauptweg)
Marktüberwachungsbehörden
Landesbehörden können Bußgelder verhängen und Produktverkäufe stoppen
Zivilgerichte
Ordnungsmittel bei Verstößen gegen Unterlassungserklärungen – bis zu 250.000 € je Verstoß
Bis zu 10% Jahresumsatz
Maximale Geldstrafe bei schweren Verstößen nach EmpCo
Alle Green Claims müssen durch wissenschaftliche Studien, Zertifikate oder Life Cycle Assessments (LCA) belegt werden
Begriffe wie "umweltfreundlich", "grün", "nachhaltig" ohne konkrete Belege sind nicht mehr zulässig
Umweltaussagen müssen von unabhängigen Dritten verifiziert werden, bevor sie kommuniziert werden dürfen
Vergleichende Aussagen müssen sich auf gleiche Produkt-Kategorien beziehen und wissenschaftlich fundiert sein
"Klimaneutral"-Claims nur zulässig mit vollständiger Offenlegung der Kompensations-Maßnahmen und deren Qualität
Verbraucher:innen müssen einfachen Zugang zu allen Nachweisen und Berechnungsmethoden erhalten
Die wichtigsten Regeln für Ihre Nachhaltigkeitskommunikation gemäß der Empowering Consumers Directive (EU 2024/825).
Kompensationsmaßnahmen (z. B. CO₂-Offsetting) sind nach der EmpCo nicht als gleichwertig mit tatsächlicher Emissionsvermeidung zu betrachten. Claims wie «klimaneutral durch Kompensation» werden künftig nicht mehr zulässig sein.
Aber: Unternehmen dürfen weiterhin aktiv für ihre Investitionen in Umweltinitiativen werben – unter Einhaltung der Transparenzpflichten. Der Unterschied liegt in der Formulierung:
Nicht zulässig
«Unser Produkt ist klimaneutral» (durch Kompensation)
Zulässig
«Wir investieren jährlich 50.000 € in Gold-Standard-Klimaschutzprojekte»
Inventarisiere alle aktuellen Green Claims auf Website, Verpackung, Social Media und Werbematerialien
Prüfe für jeden Claim, ob ausreichende wissenschaftliche Belege, Zertifikate oder LCAs vorhanden sind
Entferne oder präzisiere vage Aussagen wie "nachhaltig" ohne konkreten Beleg
Implementiere Freigabe-Workflows, damit neue Claims vor Veröffentlichung geprüft werden
Überwache kontinuierlich alle Kommunikationskanäle auf neue oder veraltete Claims
Automatische Einordnung, Nachweis-Management und kontinuierliches Monitoring für alle Ihre Green Claims – als unabhängige Orientierungshilfe
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