Aussagen zur Klimaneutralität, die auf Kompensation beruhen, sind nach der EmpCo-Richtlinie unzulässig.
Aussagen zur Klimaneutralität, die auf Kompensation beruhen, sind nach der EmpCo-Richtlinie unzulässig.
Vorher
„Klimaneutraler Urlaub bei uns.“
Nachher
„Wir haben die Emissionen pro Übernachtung seit 2023 um X % gesenkt. Verbleibende Emissionen unterstützen wir über ein Klimaschutzprojekt.“
Zahlen und Nachweise im Beispiel sind Platzhalter. Verwenden Sie nur belegbare Werte.
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