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    Glossar

    „klimaneutral“ in der Werbung: Ist das noch erlaubt?

    Aussagen zur Klimaneutralität, die auf Kompensation beruhen, sind nach der EmpCo-Richtlinie unzulässig.

    Aussagen zur Klimaneutralität, die auf Kompensation beruhen, sind nach der EmpCo-Richtlinie unzulässig.

    Hohes Risiko

    Warum der Begriff riskant ist

    • Die Richtlinie verbietet Aussagen, ein Produkt habe durch Kompensation neutrale, verringerte oder positive Klimaauswirkungen.
    • Kompensation und eigene Emissionsvermeidung werden oft vermischt.

    So formulieren Sie belegbar

    • Beschreiben Sie konkrete Reduktionen mit Bezugsjahr und Umfang.
    • Kommunizieren Sie Kompensation getrennt und ohne Neutralitätsversprechen.

    Beispiel: vorher / nachher

    Vorher

    „Klimaneutraler Urlaub bei uns.“

    Nachher

    „Wir haben die Emissionen pro Übernachtung seit 2023 um X % gesenkt. Verbleibende Emissionen unterstützen wir über ein Klimaschutzprojekt.“

    Zahlen und Nachweise im Beispiel sind Platzhalter. Verwenden Sie nur belegbare Werte.

    Ihre Aussagen einordnen lassen

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