„Wir können das doch belegen.“
Das klingt beruhigend.
Bis jemand fragt:
Womit genau?
In der Praxis ist der Nachweis hinter einer Nachhaltigkeitsaussage häufig über mehrere Abteilungen verteilt.
Eine Excel-Datei im Nachhaltigkeitsteam.
Eine Rechnung beim Einkauf.
Ein Zertifikat als PDF.
Ein Prüfbericht bei Legal.
Eine Kennzahl in einem ESG-System.
Und die Aussage selbst steht seit vier Jahren im Marketing.
Das Problem ist daher nicht nur die Existenz eines Nachweises.
Es ist die Verbindung zwischen Aussage und Evidenz.
Ein guter Nachweis beantwortet fünf Fragen
1. Belegt er wirklich genau diese Aussage?
Eine Ökostromrechnung belegt nicht automatisch:
„Unser Unternehmen ist umweltfreundlich.“
Sie kann lediglich einen klar definierten Energiebezug dokumentieren.
2. Ist der Scope identisch?
Bezieht sich der Nachweis auf:
ein Produkt?
einen Standort?
eine Gesellschaft?
die gesamte Unternehmensgruppe?
Der Scope des Claims darf nicht größer sein als der Scope der Evidenz.
Das UWG verbietet ausdrücklich Aussagen zum gesamten Produkt oder Unternehmen, wenn tatsächlich nur ein einzelner Aspekt betroffen ist.
3. Ist der Nachweis aktuell?
Ein Zertifikat von 2021 ist möglicherweise keine belastbare Grundlage für eine Aussage im Jahr 2026.
Jeder Claim sollte deshalb ein Aktualitätsdatum besitzen.
4. Ist die Methode nachvollziehbar?
Besonders bei Kennzahlen sollte dokumentiert werden:
Wie wurde gerechnet?
Welche Daten wurden berücksichtigt?
Welcher Zeitraum?
Welche Systemgrenzen?
Welche Annahmen?
5. Könnte ein Dritter ihn verstehen?
Ein Nachweis, den nur die Person versteht, die ihn erstellt hat, ist organisatorisch schwach.
Die bessere Lösung: ein Claim-Evidence-System
Unternehmen sollten Umweltclaims nicht wie einzelne Marketingtexte verwalten.
Sondern wie ein kleines Register.
Für jeden Claim sollten mindestens dokumentiert werden:
Claim
Fundstelle
Verantwortliche Person
Geltungsbereich
Nachweis
Nachweisdatum
Gültigkeit
Freigabestatus
nächster Review
Damit entsteht etwas Entscheidendes:
Nachhaltigkeitskommunikation wird wartbar.
Das ist besonders bei Websites relevant
Websites verändern sich permanent.
Ein Text wird kopiert.
Eine Landingpage dupliziert.
Ein Claim wandert in eine Broschüre.
Ein Social-Media-Team greift ihn wieder auf.
Nach wenigen Monaten existiert dieselbe Aussage an zehn Stellen.
Wer nur die ursprüngliche Seite korrigiert, hat das Problem nicht gelöst.
Deshalb beginnt ein sinnvoller Green-Claims-Prozess immer mit den Fundstellen.
Ein Claim ohne Fundstelle ist schwer zu steuern.
Ein Claim ohne Evidenz ist schwer zu verteidigen.
Beides gehört zusammen.
Anwendung und fachliche Freigabe
EmpCo ergänzt insbesondere die Regeln für Geschäftspraktiken gegenüber Verbraucher:innen. Die konkrete nationale Umsetzung ist gesondert zu berücksichtigen; das deutsche UWG ist nicht automatisch der Maßstab für andere Länder. Eine genaue Formulierung allein ersetzt weder passende Nachweise noch die fachliche Freigabe durch Ihre Organisation. Prüfen Sie den Gesamteindruck einschließlich Überschrift, Bild und unmittelbar sichtbarer Erläuterung. Automatisierte Hinweise sind keine Freigabeentscheidung.
Quellen

Über den Autor
Marco Giraldo · Gründer VERDAI
Marco Giraldo ist Gründer von VERDAI und setzt sich für transparente, nachvollziehbare Nachhaltigkeitskommunikation ein.
VERDAI ist ein unabhängiges Orientierungswerkzeug. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.


