Touristische Kommunikation entsteht selten an einem einzigen Ort. Hotels beschreiben ihren Betrieb, Destinationen übernehmen Informationen von Partner:innen, Reiseveranstalter:innen kombinieren Leistungen und Redaktionen kopieren Texte in Broschüren. Ein guter Green-Claims-Prozess verbindet deshalb nicht nur Aussage und Nachweis, sondern auch jede veröffentlichte Fundstelle. Entscheidend ist, was Gäste tatsächlich lesen – und ob die belegte Leistung denselben Umfang hat wie das Versprechen.
Hotels: Strombezug ist nicht der ganze Aufenthalt
Eine Aussage zum Strombezug betrifft nicht automatisch Heizung, Warmwasser, Wäscherei, Verpflegung oder Anreise. Prüfen Sie, welche Gebäude und Zähler umfasst sind, welcher Zeitraum belegt ist und ob ausgelagerte Leistungen berücksichtigt wurden. Das gilt auch für Bilder: Ein grünes Gesamterscheinungsbild darf den sachlichen Hinweis nicht zu einem unbegrenzten Umweltversprechen erweitern. Beschreiben Sie die konkrete Eigenschaft, statt das gesamte Angebot pauschal als nachhaltig zu kennzeichnen.
Reisen: Anreise und Mobilität vor Ort trennen
Ein Bahntransfer am Zielort sagt nichts über eine mögliche Flugreise zum Ausgangspunkt aus. Benennen Sie, welche Strecke gemeint ist, ob die Leistung im Reisepreis enthalten ist und für welche Reisetermine sie verfügbar ist. Unterschiede zwischen Reisevarianten müssen sichtbar bleiben. Vergleichsaussagen benötigen eine nachvollziehbare Grundlage und vergleichbare Bedingungen. Ein Fahrradangebot allein belegt keine niedrige Klimawirkung der gesamten Reise.
Destinationen: Partneraussagen brauchen Verantwortliche
Übernommene Informationen behalten ihre Anforderungen an Aktualität und Nachweis. Dokumentieren Sie die ursprüngliche Quelle, die verantwortliche Organisation und Ihre eigenen Veröffentlichungsorte. Eine Korrektur auf der Hotelwebsite aktualisiert nicht automatisch den Destinationstext. Vereinbaren Sie deshalb einen Rückmeldeweg bei geänderten Zertifikaten, abweichenden Lieferbezügen oder neuen Berechnungsmethoden. Prüfen Sie ebenfalls Teaser, Veranstaltungsseiten und ältere Broschüren mit Seitenangabe.
Zwei hypothetische Fälle
Fall 1: Ein Hotel schreibt „klimaneutraler Aufenthalt“, belegt aber nur erneuerbaren Strom für ein Gebäude. Der Nachweis trägt den gesamten Aufenthalt nicht; bei einer auf Kompensation gestützten Produktneutralität greift zudem das entsprechende Verbot. Fall 2: Eine Destination übernimmt „umweltfreundliche Reise“ von einem Partner, dokumentiert aber nur einen lokalen Bahntransfer. Hier fehlen Geltungsbereich und nachvollziehbare Quelle. Beide Beispiele sind konstruiert, keine realen VERDAI-Befunde oder freigegebenen Ersatztexte.
Nicht jedes Naturwort ist eine Umweltaussage
„Naturstein“ kann eine Materialbeschreibung sein; „Bio-Sauna“ kann ein Wellnessangebot bezeichnen. Die isolierten Wörter genügen nicht, um einen Green Claim festzustellen. Lesen Sie Satz, Nachbarschaft und Seitenzweck gemeinsam. Wird tatsächlich eine Umweltwirkung behauptet, ist sie zu prüfen. Wird lediglich Ausstattung beschrieben, dokumentieren Sie den Ausschluss samt Kontext. Eine Bio-Angabe zu Lebensmitteln kann dagegen spezielle Kennzeichnungsfragen auslösen.
Den Datenstand korrekt nutzen
Der Snapshot vom 22. September 2026 umfasst 34.529 erfasste Aussagen, 74.371 erfasste URLs, 755 Projekte und 273 Organisationen. Er ist nicht tourismus-exklusiv und nicht repräsentativ für den Markt. Die veröffentlichte Risikoverteilung betrifft gesondert 17.467 Aussagen. Diese Zahlen belegen weder die Richtigkeit einer einzelnen Aussage noch einen Branchenbenchmark. Sie sind nicht mit dem separaten Green Claims Monitor vom 27. September zu vermischen.
Ihr nächster Prüfschritt
Beginnen Sie mit den sichtbaren Buchungs- und Angebotsseiten, pauschalen Umweltversprechen und ungeklärten Siegeln. Erfassen Sie Wortlaut, URL beziehungsweise PDF-Seite, Nachweis, Zeitraum und Verantwortliche gemeinsam. Österreich hat eine eigene nationale Umsetzung; die Schweiz ist kein EU-Mitglied. Maßgebliche Märkte und nationale Regeln sind gesondert einzuordnen. Lassen Sie Fakten und neue Formulierungen vor Veröffentlichung fachlich bestätigen. Automatisierte QA ersetzt diese menschliche Prüfung nicht.
Quellen

Über den Autor
Marco Giraldo · Gründer VERDAI
Marco Giraldo ist Gründer von VERDAI und setzt sich für transparente, nachvollziehbare Nachhaltigkeitskommunikation ein.
VERDAI ist ein unabhängiges Orientierungswerkzeug. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.


