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    Klimakommunikation 4 minAktualisiert 6.10.2026

    „Klimaneutral“ nach EmpCo: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

    Klimaneutral, CO₂-neutral oder kompensiert: Was ist seit September 2026 noch zulässig? Die wichtigsten Regeln für Unternehmen.

    Beispielhinweis: Die nachfolgenden Zahlen und Maßnahmen dienen ausschließlich der Illustration. Sie sind keine realen Analyseergebnisse und dürfen nur durch tatsächlich belegte eigene Angaben ersetzt werden.

    Kein Green Claim hat die vergangenen Jahre so geprägt wie „klimaneutral“

    Von Lebensmitteln über Flüge bis zu Veranstaltungen und Gebäuden wurde mit Klimaneutralität geworben.

    Häufig beruhte die Aussage auf einem einfachen Prinzip:

    Emissionen entstehen – und werden anschließend über Klimaschutzprojekte kompensiert.

    Genau diese Logik ist inzwischen rechtlich besonders problematisch.

    Schon vor EmpCo galten strenge Regeln

    Der Bundesgerichtshof entschied 2024 in seinem bekannten „klimaneutral“-Urteil, dass an Umweltwerbung strenge Anforderungen hinsichtlich Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit zu stellen sind.

    Der BGH hob insbesondere hervor, dass Verbraucher wissen müssen, was hinter einem mehrdeutigen Begriff wie „klimaneutral“ steckt. Reduktion und Kompensation seien nicht gleichwertig.

    Diese Entscheidung war ein deutliches Warnsignal.

    EmpCo geht nun bei bestimmten produktbezogenen Aussagen noch weiter.

    Kompensation macht ein Produkt nicht „klimaneutral“

    Im aktuellen UWG ist ausdrücklich als stets unzulässige geschäftliche Handlung aufgeführt:

    eine Aussage, die sich auf die Kompensation von Treibhausgasemissionen gründet und nach der ein Produkt hinsichtlich seiner Treibhausgasemissionen neutrale, verringerte oder positive Auswirkungen auf die Umwelt hat.

    Die europäische Richtlinie nennt als Beispiele unter anderem Aussagen wie „klimaneutral“, „CO₂-neutral“, „carbon positive“ oder „mit Klimaausgleich“, sofern diese Wirkung durch Offsetting außerhalb der Wertschöpfungskette hergestellt wird.

    Bedeutet das, dass Klimaschutzprojekte wertlos sind?

    Nein.

    Das wäre die falsche Schlussfolgerung.

    Die Richtlinie stellt ausdrücklich klar, dass Unternehmen weiterhin über Investitionen in Umwelt- und Klimaschutzprojekte informieren dürfen.

    Nur sollte daraus kein irreführendes Versprechen über die Umweltwirkung des Produkts entstehen.

    Das ist ein entscheidender Unterschied.

    Statt:

    „Ihre Übernachtung ist klimaneutral.“

    könnte Kommunikation – sofern inhaltlich korrekt und belegt – beispielsweise beschreiben:

    „Hypothetisches Beispiel: Unsere Bilanz für 2025 umfasst 120 Tonnen CO₂e in Scope 1 und 2 nach dem GHG Protocol. Zusätzlich haben wir 5.000 Euro an ein dokumentiertes Aufforstungsprojekt gespendet. Diese Zahlung verringert die bilanzierten Emissionen nicht.“

    Dann wird nicht behauptet, die Übernachtung selbst habe keinen Klimaeffekt.

    Es wird beschrieben, was das Unternehmen tatsächlich tut.

    Reduktion wird wichtiger als Kompensation

    Die Entwicklung der vergangenen Jahre ist damit ziemlich eindeutig.

    Die interessante Frage lautet nicht mehr:

    Wie kompensieren wir unsere Emissionen?

    Sondern:

    Welche Emissionen entstehen – und wie reduzieren wir sie tatsächlich?

    Für die Kommunikation bedeutet das eine Verschiebung.

    Von Labels zu Daten.

    Von Neutralität zu Veränderung.

    Von „0“ zu „minus 18 Prozent“.

    Drei bessere Kommunikationsmuster

    1. Ausgangswert nennen

    „Hypothetisches Beispiel: 2023 lagen unsere betrieblichen Emissionen in Scope 1 und 2 bei 120 Tonnen CO₂e.“

    2. Veränderung benennen

    „Im selben hypothetischen Beispiel lagen sie 2025 bei 98,4 Tonnen CO₂e – 18 Prozent unter 2023, bei unveränderter Berechnungsmethode und Systemgrenze.“

    3. Scope erklären

    „Die hypothetische Berechnung umfasst Scope 1 und 2 nach dem GHG Protocol; Scope 3 ist nicht enthalten.“

    Das klingt weniger plakativ als „klimaneutral“.

    Aber gerade deshalb ist es belastbarer.

    Unser Fazit

    Der Begriff „klimaneutral“ war bequem, weil er eine komplexe Realität in ein einziges Wort gepackt hat.

    Die neue Regulierung zwingt Unternehmen dazu, diese Realität wieder sichtbar zu machen.

    Das ist mehr Arbeit.

    Aber vermutlich auch bessere Nachhaltigkeitskommunikation.

    Anwendung und fachliche Freigabe

    EmpCo ergänzt insbesondere die Regeln für Geschäftspraktiken gegenüber Verbraucher:innen. Die konkrete nationale Umsetzung ist gesondert zu berücksichtigen; das deutsche UWG ist nicht automatisch der Maßstab für andere Länder. Eine genaue Formulierung allein ersetzt weder passende Nachweise noch die fachliche Freigabe durch Ihre Organisation. Prüfen Sie den Gesamteindruck einschließlich Überschrift, Bild und unmittelbar sichtbarer Erläuterung. Automatisierte Hinweise sind keine Freigabeentscheidung.

    Das produktbezogene Verbot für Klimawirkungsversprechen auf Basis von Treibhausgaskompensation lässt sich nicht durch einen erklärenden Zusatz aufheben. Kommunizieren Sie nachgewiesene eigene Reduktionen und die Unterstützung externer Klimaprojekte getrennt. Die Projektfinanzierung verringert die bilanzierten Produktemissionen nicht.

    Marco Giraldo

    Über den Autor

    Marco Giraldo · Gründer VERDAI

    Marco Giraldo ist Gründer von VERDAI und setzt sich für transparente, nachvollziehbare Nachhaltigkeitskommunikation ein.

    VERDAI ist ein unabhängiges Orientierungswerkzeug. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

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