Ein grünes Blatt. Ein Kreis. Drei Sterne. „Eco Choice“.
Ein eigenes Nachhaltigkeitslogo ist schnell erstellt.
Genau diese Praxis möchte die neue Regulierung begrenzen.
Denn für Verbraucher:innen sieht ein professionell gestaltetes Label schnell wie eine unabhängige Auszeichnung aus – selbst wenn es vom werbenden Unternehmen selbst erfunden wurde.
Das UWG ist an dieser Stelle ungewöhnlich konkret
Ein Nachhaltigkeitssiegel ist nach dem Gesetz ein freiwilliges öffentliches oder privates Vertrauenssiegel, Gütezeichen oder Ähnliches, das ein Produkt, Verfahren oder eine Geschäftstätigkeit hinsichtlich ökologischer oder sozialer Merkmale hervorheben soll.
Das Anbringen eines Nachhaltigkeitssiegels ist stets unzulässig, wenn es weder auf einem Zertifizierungssystem beruht noch von staatlichen Stellen festgesetzt wurde.
Aber was ist ein Zertifizierungssystem?
Auch das definiert das neue UWG.
Unter anderem muss das System:
transparent und diskriminierungsfrei zugänglich sein,
Anforderungen unter Einbeziehung geeigneter Sachverständiger und Interessenträger entwickeln,
Verfahren für Verstöße sowie Entzug oder Aussetzung des Siegels vorsehen,
und die Einhaltung durch einen unabhängigen Dritten anhand eines objektiven Verfahrens überwachen lassen.
Ein hübsches Logo plus eine interne Checkliste reicht also nicht.
Drei Fragen für jedes verwendete Label
Wer hat die Kriterien definiert?
Sind sie öffentlich?
Sind sie nachvollziehbar?
Wer überprüft die Einhaltung?
Das Unternehmen selbst?
Der Systeminhaber?
Oder eine unabhängige dritte Stelle?
Was passiert bei Verstößen?
Kann das Siegel tatsächlich entzogen werden?
Diese Fragen sollten Unternehmen nicht nur bei eigenen Labels stellen.
Sie sollten sie auch bei Siegeln von Geschäftspartnern, Lieferanten und Brancheninitiativen stellen.
Siegel sind nicht automatisch problematisch
Im Gegenteil.
Gut aufgebaute Zertifizierungssysteme können künftig an Bedeutung gewinnen, weil sie etwas bieten, das reine Selbstaussagen nicht leisten:
einen definierten Kriterienrahmen und eine unabhängige Prüfung.
Das Umweltbundesamt hebt beispielsweise staatlich anerkannte Umweltkennzeichnungen wie den Blauen Engel beziehungsweise das EU Ecolabel als Beispiele für anerkannte hervorragende Umweltleistungen hervor.
Das Logo allein erzählt trotzdem nicht alles
Auch bei einem anerkannten Siegel sollten Unternehmen transparent kommunizieren:
Was wurde zertifiziert?
Für welchen Zeitraum?
Nach welchem Standard?
Wer war die prüfende Stelle?
Gilt das Siegel für das Unternehmen, einen Standort, ein Produkt oder nur einen Teilbereich?
Denn ein Zertifikat kann korrekt sein – und trotzdem irreführend kommuniziert werden, wenn sein Geltungsbereich überdehnt wird.
Die zentrale Frage lautet daher nicht: Haben wir ein Siegel?
Sondern:
Was genau belegt dieses Siegel?
Anwendung und fachliche Freigabe
EmpCo ergänzt insbesondere die Regeln für Geschäftspraktiken gegenüber Verbraucher:innen. Die konkrete nationale Umsetzung ist gesondert zu berücksichtigen; das deutsche UWG ist nicht automatisch der Maßstab für andere Länder. Eine genaue Formulierung allein ersetzt weder passende Nachweise noch die fachliche Freigabe durch Ihre Organisation. Prüfen Sie den Gesamteindruck einschließlich Überschrift, Bild und unmittelbar sichtbarer Erläuterung. Automatisierte Hinweise sind keine Freigabeentscheidung.
Quellen

Über den Autor
Marco Giraldo · Gründer VERDAI
Marco Giraldo ist Gründer von VERDAI und setzt sich für transparente, nachvollziehbare Nachhaltigkeitskommunikation ein.
VERDAI ist ein unabhängiges Orientierungswerkzeug. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.


