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    Glossar

    „grüne Werbung“ in der Werbung: Ist das noch erlaubt?

    Sammelbegriff ohne rechtliche Definition – riskant ist die einzelne Aussage dahinter.

    Sammelbegriff ohne rechtliche Definition – riskant ist die einzelne Aussage dahinter.

    Nur mit Konkretisierung

    Warum der Begriff riskant ist

    • „Grüne Werbung“ ist weder geschützt noch definiert.
    • Die Bewertung richtet sich nach den konkreten Aussagen der Kampagne.

    So formulieren Sie belegbar

    • Jede Aussage der Kampagne einzeln prüfen.
    • Dokumentieren, wer welche Aussage mit welchem Nachweis freigegeben hat.

    Beispiel: vorher / nachher

    Vorher

    „Wir bewerben unser grünes Sortiment.“

    Nachher

    „Die im Katalog gekennzeichneten Produkte tragen das EU Ecolabel oder den Blauen Engel; die Kriterien stehen auf der Produktseite.“

    Zahlen und Nachweise im Beispiel sind Platzhalter. Verwenden Sie nur belegbare Werte.

    Ihre Aussagen einordnen lassen

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    VERDAI ist ein unabhängiges Orientierungstool und ersetzt keine Rechtsberatung.

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